Geschichte des Tischlerhandwerks
Tischler, Schreiner, Ebenist,
Kistler, Kontormacher, Schnitker
Hinter all diesen ortstypischen Bezeichnungen verbirgt sich ein
Beruf: der des Möbelmachers. Holzmöbel waren schon den Ägyptern( ca.
3000-1000 v. Chr.) bekannt: Sie besaßen schon eine hoch entwickelte
Kenntnis der Holzbearbeitung. Die Griechen ( ca. 1000-0 v. Chr.) und
die Römer ( ca. 0-1000 n. Chr.) verbesserten die Techniken. Doch bis
sich im deutschsprachigen Raum das Gewerbe des Tischlers erst einmal
eigenständig nennen durfte, verging die Zeit bis zum Anfang des 15.
Jahrhundert n. Chr.
Je nach Region des deutschen Sprachgebietes hat diese Art Handwerker
einen anderen Namen. Nach dem "Wortatlas der deutschen
Umgangssprachen", Bern/München 1977, Karte 20, ist die regionale
Verteilung wie folgt:
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In Nord-, West- und Ostdeutschland,
Österreich und Südtirol sagt man Tischler.
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Vereinzelt im Ruhrgebiet, in
Hessen,
im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und
Bayern, sowie in der Deutschschweiz und Westösterreich
(insbesondere Vorarlberg) sagt man Schreiner.
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In der Schweiz ist Schreiner ein
Überbegriff für holzverarbeitende Berufe, die Möbelschreiner
(Tischler), Bauschreiner oder Zimmermann beinhalten können.
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Das Wort Schreiner leitet sich von
Schrein (=Truhe, Sarg, Schrank) ab, während das Wort
Tischler von Tisch abgeleitet wird, wobei zu beachten ist,
dass man damals unter einem Tisch eine Kiste verstand (daher
auch die alternative Berufsbezeichnung Kistler).
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Aufgrund zunehmender Ansprüche an die
Gestaltung der Möblierung seit dem 12 Jahrhundert, konnte
die grobe Fertigung der Zimmerleute, die Bürger nicht mehr
zufrieden stellen und das Schreinerhandwerk spaltete sich in
"Kistler", " Schnitzler" und "Kontormacher". Während in
Mittel- und Süddeutschland die Kistler Träger der
Entwicklung des Tischlerhandwerks bleiben, wuchsen in
Norddeutschland die Schnitker ( Schnitzler ) und
Kontormacher aus dem Kunstgewerbe hervor. Diese entzogen den
Kistlern die feineren Arbeiten, vor allen Dingen die
Rahmenkonstruktionen. Neben die zimmermannsmäßige Arbeit der
Kistler tritt also, die künstlerische Arbeit der Schnitker
und Kontormacher, die in Norddeutschland die Führung an sich
rissen. Im 17 Jahrhundert gingen die Kontormacher in den
Schnitkern auf, und auch die Kistler sahen sich, der Not
gehorchend gezwungen, in das Amt der Schnitker einzutreten.
Im
13. Jahrhundert schlossen sich die Tischler zu Zünften zusammen, die
über die Einhaltung dieser Richtlinien wachte. Dieser Zusammenschluß
einzelner Meister brachte ihnen Rechte und Pflichten ein. Zwar
wurden Kistenmacher und Schnitker schon um 1200 erwähnt, die erste
erhaltene Zunfturkunde ist aber auf das Jahr 1427 ( München )
datiert Im 13. Jahrhundert schlossen sich die Tischler zu Zünften
zusammen, die über die Einhaltung dieser und ähnlicher Richtlinien
wachte. Dieser Zusammenschluß einzelner Meister brachte ihnen Rechte
und Pflichten ein.
Das Handwerk erlebte seine Blüte und wurde zur Kunst. Die Zunft
überwachte die Lehrlingsausbildung und verlieh jungen Könnern die
Ehre des Meisters. Um jeden Wettbewerb auszuschalten, griffen die
Zünfte später zu unsinnigen Maßnahmen. Die Aufnahme in die Zunft
wurde versteuert, das Lehrgeld, das der Lehrling bezahlen musste,
wurde erhöht, die Lehrzeit wurde willkürlich verlängert. Mehrere
Meisterstücke sollten dem Gesellen die Erwerbung des Meistertitels
verleihen. Schließlich konnte nur noch Meister werden, wer eine
Meistertochter heiratete. Um jeden Wettbewerb auszuschalten, griffen
die Zünfte später zu unsinnigen Maßnahmen. Die Aufnahme in die Zunft
wurde versteuert, das Lehrgeld, das der Lehrling bezahlen musste,
wurde erhöht, die Lehrzeit wurde willkürlich verlängert. Mehrere
Meisterstücke sollten dem Gesellen die Erwerbung des Meistertitels
verleihen. Schließlich konnte nur noch Meister werden, wer eine
Meistertochter heiratete.
Wer ein zünftiges Gewerbe ausübte, ohne sich um die
erschwerten Bedingungen zu kümmern, wurde auf Antrag der
Zunft als "Sudler" oder "Pfuscher" von der Obrigkeit
verfolgt.
Die so an der Ausübung ihres Handwerks gehinderten wuchsen
an Zahl und forderten ihr Recht. Deshalb führte der Staat
1810 die Gewerbefreiheit ein, der am 26. Juli 1897 die
Gewerbeordnung folgte.
Das Schicksal der Zünfte war besiegelt.
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