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Geschichte des Tischlerhandwerks

Tischler, Schreiner, Ebenist,
Kistler, Kontormacher, Schnitker


Hinter all diesen ortstypischen Bezeichnungen verbirgt sich ein Beruf: der des Möbelmachers. Holzmöbel waren schon den Ägyptern( ca. 3000-1000 v. Chr.) bekannt: Sie besaßen schon eine hoch entwickelte Kenntnis der Holzbearbeitung. Die Griechen ( ca. 1000-0 v. Chr.) und die Römer ( ca. 0-1000 n. Chr.) verbesserten die Techniken. Doch bis sich im deutschsprachigen Raum das Gewerbe des Tischlers erst einmal eigenständig nennen durfte, verging die Zeit bis zum Anfang des 15. Jahrhundert n. Chr.

Je nach Region des deutschen Sprachgebietes hat diese Art Handwerker einen anderen Namen. Nach dem "Wortatlas der deutschen Umgangssprachen", Bern/München 1977, Karte 20, ist die regionale Verteilung wie folgt:
 

In Nord-, West- und Ostdeutschland, Österreich und Südtirol sagt man Tischler.

Vereinzelt im Ruhrgebiet, in Hessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und Bayern, sowie in der Deutschschweiz und Westösterreich (insbesondere Vorarlberg) sagt man Schreiner.

In der Schweiz ist Schreiner ein Überbegriff für holzverarbeitende Berufe, die Möbelschreiner (Tischler), Bauschreiner oder Zimmermann beinhalten können.

Das Wort Schreiner leitet sich von Schrein (=Truhe, Sarg, Schrank) ab, während das Wort Tischler von Tisch abgeleitet wird, wobei zu beachten ist, dass man damals unter einem Tisch eine Kiste verstand (daher auch die alternative Berufsbezeichnung Kistler).

Aufgrund zunehmender Ansprüche an die Gestaltung der Möblierung seit dem 12 Jahrhundert, konnte die grobe Fertigung der Zimmerleute, die Bürger nicht mehr zufrieden stellen und das Schreinerhandwerk spaltete sich in "Kistler", " Schnitzler" und "Kontormacher". Während in Mittel- und Süddeutschland die Kistler Träger der Entwicklung des Tischlerhandwerks bleiben, wuchsen in Norddeutschland die Schnitker ( Schnitzler ) und Kontormacher aus dem Kunstgewerbe hervor. Diese entzogen den Kistlern die feineren Arbeiten, vor allen Dingen die Rahmenkonstruktionen. Neben die zimmermannsmäßige Arbeit der Kistler tritt also, die künstlerische Arbeit der Schnitker und Kontormacher, die in Norddeutschland die Führung an sich rissen. Im 17 Jahrhundert gingen die Kontormacher in den Schnitkern auf, und auch die Kistler sahen sich, der Not gehorchend gezwungen, in das Amt der Schnitker einzutreten.

Im 13. Jahrhundert schlossen sich die Tischler zu Zünften zusammen, die über die Einhaltung dieser Richtlinien wachte. Dieser Zusammenschluß einzelner Meister brachte ihnen Rechte und Pflichten ein. Zwar wurden Kistenmacher und Schnitker schon um 1200 erwähnt, die erste erhaltene Zunfturkunde ist aber auf das Jahr 1427 ( München ) datiert Im 13. Jahrhundert schlossen sich die Tischler zu Zünften zusammen, die über die Einhaltung dieser und ähnlicher Richtlinien wachte. Dieser Zusammenschluß einzelner Meister brachte ihnen Rechte und Pflichten ein.

Das Handwerk erlebte seine Blüte und wurde zur Kunst. Die Zunft überwachte die Lehrlingsausbildung und verlieh jungen Könnern die Ehre des Meisters. Um jeden Wettbewerb auszuschalten, griffen die Zünfte später zu unsinnigen Maßnahmen. Die Aufnahme in die Zunft wurde versteuert, das Lehrgeld, das der Lehrling bezahlen musste, wurde erhöht, die Lehrzeit wurde willkürlich verlängert. Mehrere Meisterstücke sollten dem Gesellen die Erwerbung des Meistertitels verleihen. Schließlich konnte nur noch Meister werden, wer eine Meistertochter heiratete. Um jeden Wettbewerb auszuschalten, griffen die Zünfte später zu unsinnigen Maßnahmen. Die Aufnahme in die Zunft wurde versteuert, das Lehrgeld, das der Lehrling bezahlen musste, wurde erhöht, die Lehrzeit wurde willkürlich verlängert. Mehrere Meisterstücke sollten dem Gesellen die Erwerbung des Meistertitels verleihen. Schließlich konnte nur noch Meister werden, wer eine Meistertochter heiratete.

Wer ein zünftiges Gewerbe ausübte, ohne sich um die erschwerten Bedingungen zu kümmern, wurde auf Antrag der Zunft als "Sudler" oder "Pfuscher" von der Obrigkeit verfolgt.

Die so an der Ausübung ihres Handwerks gehinderten wuchsen an Zahl und forderten ihr Recht. Deshalb führte der Staat 1810 die Gewerbefreiheit ein, der am 26. Juli 1897 die Gewerbeordnung folgte.

Das Schicksal der Zünfte war besiegelt.

 

   
 
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